Übernahme eines Anschlusses
Nach voriger Vereinbarung kann ein Anschluss
ohne Mehrkosten direkt vom Vorgänger
übernommen werden (zB. bei Mieterwechsel).
Wenn jedoch dieser Wechsel nicht vorzeitig
(noch unter Teilnahme des Vorgängers)
gemeldet wurde, ist unsererseits ein Reaktivierungsentgelt
zu verrechnen.
Dies ist besonders der Fall wenn ein
a) ein Anschluss bereits deaktiviert wurde,
b) ein Wohnungsnachfolger den Anschluss ohne
uns in Kenntnis zusetzen
weiter nutzt. |